Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen eine staatliche Heilerlaubnis, verfügen aber i. d. R. nicht über eine Kassenzulassung.
Klienten haben bei einer Psychotherapie über einen Heilpraktiker keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Sollten Sie eine privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, besteht die Chance einer (wenn auch möglicherweise anteiligen) Kostenerstattung. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsgestaltung mit Ihrem jeweiligen Versicherer und erkundigen sich bitte in jedem Fall vor dem Beginn einer Therapie nach den Modalitäten einer möglichen Kostenerstattung einer Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HPG).
Erfahrungsgemäß ist es leider oft schwierig zeitnah einen Therapieplatz bei einem Kassen zugelassenen Therapeuten zu bekommen. In diesen Fälle biete ich Patienten eine interimistische Kurzzeittherapie von 5-10 Stunden an, um die Wartezeit entsprechend zu überbrücken. Häufig ist der Leidensdruck recht groß, sodass in akuten Situationen schnelle Hilfe zur Stabilisierung wichtig ist.
In einem kostenlosen Kennenlern-Gespräch berate Sie hierzu gern.
Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden Sie auf der Seite der Psychotherapeuten Kammer Hessen:
https://lppkjp.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/
Psychotherapie & Coaching
Nicole Jochim
Alleestr. 12, 65439 Flörsheim
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